Heute im Bundestag berichtet:
„Berlin: (hib/MIK) Nach fast vierjähriger Verfolgungs- und Ahndungsaktivität kann das Bundesfinanzministerium bisher noch keine konkreten Aussagen über die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes für die Schwarzarbeitsbekämpfung machen. Dies stellt der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem Bericht über die Organisation und Arbeitsweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit fest, den der Präsident des BRH als Unterrichtung (16/7727) vorgelegt hat. Ob Schwarzarbeit verringert wurde oder ob das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz präventiv dazu beigetragen habe, deren Akzeptanz zu senken, bleibe nachzuweisen. Als Bestandteil des Haushaltssanierungskonzeptes 2004 sollten mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Mehreinnahmen in Höhe von 1 Milliarde Euro jährlich erzielt werden, so der BRH. Diese Erwartungen wurden nicht erfüllt. Von den im Jahre 2005 festgesetzten Geldbußen in Höhe von 67,1 Millionen Euro habe der Bund im selben Jahr nur 7,5 Millionen Euro erhalten. Den 2006 festgesetzten Geldbußen in Höhe von 46,4 Millionen Euro standen Einnahmen in Höhe von 9,7 Millionen Euro gegenüber. Deshalb regt der BRH an, die Ursachen für die Diskrepanz zwischen festgesetzten und rechtskräftigen Geldbußen zu analysieren und daraus Konsequenzen zu ziehen.“
Linke interessiert sich für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
„Berlin: (hib/VOM) Die Linksfraktion will in einer Kleinen Anfrage (16/7946) Einzelheiten über Organisation und Ergebnisse der so genannten Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfahren. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit seien im Jahr 2004 die zuständigen Abteilungen der Bundesagentur für Arbeit und der Zollverwaltung zum Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Zollverwaltung zusammengefasst worden. Anfang 2008 sei eine Strukturreform des Zolls in Kraft getreten, bei der die Arbeitsgebiete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stärker in die Strukturen des Zolls eingebunden worden seien. Die Abgeordneten fragen, wie viele Mitarbeiter vor der Zusammenlegung für die Bekämpfung der Schwarzarbeit, der illegalen Beschäftigung und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften zuständig waren und wie viele Zoll-Mitarbeiter sowie Mitarbeiter der Bundesagentur in die Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgenommen wurden. Gefragt wird ferner, wie viele Arbeitnehmer ermittelt wurden, die unterhalb des Mindestlohns bezahlt worden sind. Ebenso verlangt die Fraktion Auskunft über die verhängten Bußgelder und über die Gründe dafür, dass trotz hoher Schadenssummen nur ein Bruchteil der entgangenen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nachträglich gesichert wurde. Zudem soll die Regierung mitteilen, weshalb der Wert der für eine Vermögensabschöpfung gesicherten Gegenstände 2004 43,1 Millionen Euro betrug, im Jahr 2006 hingegen nur noch 15,6 Millionen Euro.“







