
Bernd Steinmann schrieb am Dienstag 17. Januar 2012 zum Thema Arbeitsleben:
ver.di meldet:
"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg zur Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) auch für die Vergangenheit.
'Nunmehr ist definitiv entschieden, dass die CGZP auch in der Vergangenheit keine wirksamen Tarifverträge abgeschlossen hat', betonte Dina Bösch, zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied. 'Diese Tarifverträge stehen der Geltendmachung von Ansprüchen auf Equal Pay nun nicht mehr entgegen', so Bösch.
Das LAG Berlin-Brandenburg stellte im Nachgang zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14.12.2010 fest, dass die CGZP auch am 29.11.2004, 19.06.2006 und 9.07.2008 nicht tariffähig war und bestätigte damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.05.2011.
Zwar sei schon mit der Entscheidung des BAG vom 14. Dezember 2010 zur Tarifunfähigkeit der CGZP klar gewesen, dass die CGZP auch zu keinem Zeitpunkt davor tariffähig war. Dies habe man unschwer aus der Entscheidungsbegründung des BAG ersehen können, sagte Dina Bösch.
'Es bleibt zu hoffen, dass die Verleiher nun endlich aufhören mit dem skandalösen Versuch, sich für die Vergangenheit auf Vertrauensschutz zu berufen', so die Gewerkschafterin, und weiter: 'Zugleich verweisen sie ihre ehemaligen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer auf unklare Regelungen in ihren Arbeitsverträgen mit mehrfach Verweisungen auf komplizierteste Ausschlussfristen.' Jemand, der so geschickt zu Lasten der Leiharbeitsbeschäftigten formulierte Verträge verhandle, benötige keinen "Vertrauensschutz" in die Rechtswirksamkeit seines Tuns. Schon einige Jahre vor der BAG Entscheidung vom Dezember 2012 sei die Tariffähigkeit der CGZP angezweifelt worden. Die Verleiher hätten sich dementsprechend frühzeitig auf die Folgen der Entscheidung vorbereiten können.
'Seriöse Unternehmen hätten das zumindest getan', hob Bösch hervor.
Sie begrüßte, dass die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung nicht zugelassen worden sei. Zugleich forderte sie die Bundesregierung auf, dem Bemühen der Verleiher, sich mit dem Argument des Vertrauensschutzes ihren Zahlungsverpflichtungen zu entziehen, entgegen zu treten. 'Da wird die Insolvenz der Verleiher als Drohkulisse an die Wand gemalt - die Situation der betroffenen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer wird dabei jedoch völlig ausgeblendet', betonte Bösch."
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