Ein Kommentar von Jörg Wiedemuth:
Der Bundesarbeitsminister hat angekündigt, in dieser Woche dem Kabinett erste Eckpunkte zur Neuordnung des Niedriglohnbereiches vorzulegen. Begonnen werden soll mit der Ausweitung des Entsendegesetzes.
Wie nicht anders zu erwarten melden sich deshalb nochmals die Bedenkenträger und die Gegner einer staatlichen Regulierung des Niedriglohnsektors zur Wort. Angefangen von Herrn Hundt als Vertreter der Arbeitgeberlobby in einem Interview in der Frankfurter Rundschau, der sowohl gesetzliche Mindestlöhne aber auch die Ausweitung von tarifvertraglichen Mindestlöhnen auf weitere Branchen ablehnt bis hin zum Wirtschaftsminister, der unreflektiert die alten Kamellen, Mindestlöhne würden die Beschäftigungschancen geringer Qualifizierter und von Langzeitarbeitslosenverschlechtern.
Die FAZ fordert gleich, das ganze Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung abzuschaffen. Die vorgetragenen Argumente sind zum Teil falsch und zu einem anderen pure Heuchelei.
Da wird uns wieder das Märchen aufgetischt, gerade weil es in Deutschland keinen ausreichend großen Niedriglohnsektor gäbe, sei die Arbeitslosigkeit so groß.
Alle seriösen Studien, die es bislang gibt, verneinen aber einen Zusammenhang zwischen der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes und negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.
Untersuchungen über den bereits in Deutschland bestehenden Niedriglohnsektor belegen, dass er ersten einen größeren Umfang als im westeuropäischen Ausland angenommen hat und dass zweitens die Nachfrage nach Niedriglohnjobs so groß ist, dass die These, die Transferleistungen durch Hartz IV würden Langzeitarbeitslose davon abhalten, derartige Jobs nachzufragen, getrost in die Ecke von Märchen und theoretischen Spiegelfechtereien verwiesen werden kann. Der Niedriglohnsektor umfasst längst nicht nur Menschen ohne Qualifikation oder mit geringer Qualifikation, sondern hat sich längst durch alle Qualifikationsstufen und Branchen durchgefressen. Auch dafür gibt es genügend Belege und Studien.
Was will man da noch mit sachlichen Argumenten und Erfahrungen aus den westlichen Ausland kommen, wenn Ignoranz zum Leitgedanken politischer Auseinandersetzung geworden ist?
Da wäre es doch viel ehrlicher, wenn Wirtschaftsminister Michael Glos bekennen würde, „Ja ich finde es richtig, wenn Menschen durch ihre Arbeit nur einen Lohn unterhalb der Armutsgrenze erhalten, weil mehr haben sie nicht verdient. Wenn ein Billigjob nicht ausreicht, sollen sie sich halt noch einen zweiten suchen. Selbst schuld.“
Dass die Arbeitgeberseite, Niedrigverdienste eines Teils der abhängig Beschäftigten zur Absicherung ihrer Profite betrachtet und deshalb auch kein Interesse daran hat, dass es in dieser Republik existenzsichernde Einkommen für gute Arbeit gibt, muss nicht verwundern.
Die anstehende Ausdehnung des Entsendegesetzes auf weitere Branchen ist daher für diese Bundesregierung und auch für den Bundesarbeitsminister ein Prüfstein dafür, ob es diese Bundesregierung wirklich Ernst meint mit einer sozialen Regulierung des Niedriglohnsektors.
Die Ausweitung des Entsendegesetzes auf die Mindestlohnregelungen des Gebäudereinigerbereichs reicht allerdings nicht aus. Gerade die Zeitarbeit bzw. Leiharbeit ist ein gutes Beispiel dafür, was passiert, wenn durch Lohndumpingkonkurrenz tarifliche Regelungen in den Branchen unterlaufen werden können.
Der Arbeitgeberverband, AMP (Arbeitgeberverband mittelständischer Personaldienstleister), der Mitglied im BDA ist, hat durch Tarifverträge mit einer Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften, die über keine nennenswerten Mitglieder in der Branche verfügt, eine Plattform für Arbeitgeber geschaffen, Stammarbeitsplätze durch billigere Leiharbeitnehmer zu ersetzen.
Der Versuch, der Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften , über einen Mindestlohntarifvertrag für ZeitarbeitnehmerInnen, der für alle in- und ausländischen Arbeitnehmerinnen gelten würde und ja nur die übelsten Auswirkungen von Unterbietungskonkurrenz beseitigen würde, schmeckt Herrn Hundt jedoch auch nicht.
Die rot-grüne Bundesregierung hat übrigens durch ihre Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Unternehmen das sog. Gleichbehandlungsprinzip, nach dem ZeitarbeitnehmerInnen gleiche Arbeitsbedingen zugebilligt werden sollen, wie den Beschäftigten in den Betrieben, in die sie verliehen werden, unterlaufen können.
Die Erstreckung von Mindestlohnregelungen auf die gesamte Zeitarbeitsbranche, die von den DGB-Gewerkschaften in einer einmaligen gemeinsamen tarifpolitischen Anstrengung mit den seriösen Arbeitgeberverbänden der Branche vereinbart worden sind, ist daher ein Beispiel für funktionierende Tarifautonomie.
Aber Tarifautonomie gefällt Herrn Hundt immer nur dann, wenn sie zum Vorteil der Arbeitgeber ist. Tarifliche Mindestlöhne finden dann seine Zustimmung, wenn sie so niedrig sind, dass die Beschäftigten davon kaum existieren können. Im Übrigen ist daran zu erinnern, dass, die Zahl der Allgemeinverbindlicherklärungen deshalb zurückgegangen ist, weil die BDA selbst dann Veto gegen die Allgemeinverbindlicherklärung eingelegt hat, wenn die tarifpolitisch verantwortlichen Branchenverbände die Allgemeinverbindlicherklärung befürwortet haben. Da war dem BDA die Tarifautonomie der Tarifparteien keinen Pfifferling wert.
Der Bundesarbeitsminister sollte sich deshalb nicht Bange machen lassen. Wer es wirklich erst meint damit, sittenwidrige Löhne bekämpfen zu wollen und damit, dass Männer und Frauen von ihrer Vollzeitbeschäftigung auch ein eigenständiges Leben oberhalb der Lohnarmutgrenze führen können, kommt auch um staatlich garantierte Mindestarbeitsbedingungen nicht herum. Die Ausdehnung des Entsendegesetzes auf weitere Bereiche wäre ein erster Schritt.








