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blog.mindestlohn.de

Bernd Steinmann schrieb am Montag 23. Januar 2012 zum Thema Befürworter:

Initiative für gesetzlichen Mindestlohn eingereicht Schutz und Würde für alle Arbeitnehmenden

Die Unia meldet:

"Die Unia hat heute zusammen mit den anderen SGB-Gewerkschaften die Volksinitiative
'Für den Schutz fairer Löhne [http://www.unia.ch/Mindestlohn-4000.4560.0.html?&L=10]' eingereicht. Die Initiative, welche einen gesetzlichen Mindestlohn
von 4000 Franken fordert, löste während der Unterschriftensammelung in der breiten Bevölkerung
ein ausserdordentlich positives Echo aus.

Die Gewerkschaften des SGB haben heute bei der Bundeskanzlei in Bern mehr als 111’000
Unterschriften für die Initiative 'Für den Schutz fairer Löhne' eingereicht. 'Hunderte von Unia-Aktivisten
und Aktivistinnen haben im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte dieser Unterschriften gesammelt.
Das ist eine grosse Leistung im Kampf um anständige Löhne', erklärte Unia-Geschäftsleitungsmitglied
Vania Alleva anlässlich der Einreichung.

Angesichts des fast durchwegs positiven Echos, welches die Unterschriftensammlung auf der Strasse
ausgelöst hat, zeigte sich Alleva im Hinblick auf die in etwa drei Jahren anstehende Volksabstimmung
optimistisch: 'Die Leute haben genug davon, dass sich die Abzocker Millionensaläre und Phantasie-Boni
leisten, während hunderttausende von Arbeitnehmenden kaum genug verdienen um zu überleben.'

Tatsächlich verdienen in der Schweiz 400’000 Arbeitnehmende weniger als 4000 Franken für einen
Vollzeitjob – zu wenig, um sich und der Familie ein Leben in Würde sichern zu können. Davon arbeiten
50'000 alleine im Verkauf und etwa noch einmal so viel in der Industrie. Zwei Drittel von ihnen sind Frauen.
Zum Teil sind auch Löhne von 3000 Franken und weniger Realität, so etwa in Boutiquen, Schuhläden,
Kiosken, Tankstellenshops oder auch in der Verpackungsindustrie oder in der Tessiner Uhrenindustrie.

Die Mindestlohninitiative setzt dieser Ungerechtigkeit ein Ende. Sie stärkt einerseits das bestehende
System der Gesamtarbeitsverträge mit allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen. Und mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 4000 Franken im Monat (bei 42 Wochenarbeitsstunden) schliesst sie die Lücke dort,
wo sich die Arbeitgeber weigern, einen GAV abzuschliessen, so z.B. im Verkauf oder bei den Gärtnerei
betrieben. 'Arbeit muss sich lohnen und jede Arbeit verdient einen gerechten Lohn', erklärte Alleva, und weiter: 'Die Initiative schützt die Arbeitnehmenden vor Lohndumping, sorgt für eine gerechtere Verteilung der Löhne und sichert die Würde aller Arbeitnehmenden.'"

URL des Textes: http://www.blog.mindestlohn.de/7/viewentry/3183