Sicher werden die Strateginnen und Strategen in den Parteizentralen und im KanzlerInnenamt dem Zeitpunkt nachtrauern, an dem sie einen gesetzlichen Mindestlohn längst hätten vereinbaren können.
Vorbei ist vorbei.
Weil manche Strategie nicht mehr aufgeht, kommen jetzt immer mehr Unternehmer und Unternehmerverbände um die Ecke und fordern Mindestlöhne. Gut so.
Aber, viele Mindestöhne beseitigen nicht das Problem. Da, wo die Gewerkschaften keine Tarifvertragspartner haben, da hilft nur ein gesetzlicher Mindestlohn.
Und hier geht es zum Handelsblatt. Dort macht sich von Dietrich Creutzburg wiedermal verdient um den Mindestlohn.
Gerhard Stöcker · Mittwoch 31. März 2010 · 05:14
Liebe Leser und Leserinnen,
seit langem hören wir die Diskusion über Mindestlöhne. Ich bin zwar auch für einen staatlichen Mindestlohn, aber da muss noch mehr passieren!
Wir haben zum Beipsiel im Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW den allgemeinverbindlichen Lohn. Hieran sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber daran halten. Die Arbeitnehmer sind aber nicht das Problem. Meistens sind es die Arbeitgeber, die Löhne nicht richtig auszahlen oder die Tarifverträge unterlaufen.
Ich arbeite selbst im Wachgewerbe für einen Brutto - Stundenlohn von 7,69 €, müßte aber nach dem Lohntarif 9,23 € bekommen. Die vielen Leistungen die sich daraus ergeben, wie Feiertags- und Sonntagszulagen und Nachtschichtzulagen sind steuerfrei und ergeben sich aus dem Tarfilohn. Was nutzt mir nun ein allgemeinverbindlicher Tariflohn, wenn mein Arbeitgeber den nicht bezahlt?
Ich vermute, das Gleiche würde passieren, wenn es einen staatlich verordneten Mindestlohn vereinbart würde. Wer sich an allgemeinverbindliche Löhne nicht hält, der hält sich auch nicht an staatlich verordnete Löhne! Wenn ein saatlicher Mindestlohn kommt, dann muss der Staat auch dafür Sorge tragen, das die Arbeitgeber regelmäßig und gründlich kontrolliert wird, damit diese Löhne nicht wieder unterwandert werden.
Man kann ja nicht si "blauäugig" daran gehen und sagen, nun haben wir einen staatlich Mindestlohn für ein Gewerbe und nun wird kein Arbeitgeber mehr versuchen, das zu unterwandern. Wer soll das denn kontrollieren?
Wenn soetwas ins Auge gefasst wird, sollte man sich erst einmal darüber klar werden, das die Mindestlöhne automatisch und konsquent kontrolliert werden und bei Unterwanderung der Selben wesentlich drastischere Strafen verhängt werden, um die Einhaltung der Mindestlöhne zu untermauern.
Viele Gesetze nutzen keinem etwas. Sie nutzen erst was, wenn das Ganze einen Sinn macht und möglichst eingehalten wird und Schlupflöcher geschlossen werden. Die Unterwanderung von allgemeinverbindlichen Löhnen muss doch für Arbeitgeber lukrativ sein, sonst würde das nicht so oft praktiziert. Mit diesem Hintergrund sollte man die Sache angehen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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